Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Kaufverträge auch dann, wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen wurden.
Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Die schriftlichen Vertragsunterlagen geben alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller wieder. Im Übrigen sind abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss schriftlich
anerkannt werden.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im
Sinne von § 310 BGB.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und befristet bis zum 60. Tag nach dem Ausstellungsdatum. Zwischenverkauf, Irrtum und Auslassung bleiben vorbehalten.
Eingehende Aufträge bedürfen nicht ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung.
Rechnungserteilung ist der schriftlichen Bestätigung gleich zu setzen.
Die Preise verstehen sich ab Werk, einschließlich Versandverpackung ohne Mehrwertsteuer. Nimmt der Besteller eine bei der Kalkulation zu Grunde gelegte Stückzahl nicht voll ab, so sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu
berechnen.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wenn aus vorhergehender Lieferung noch ein Schuldensaldo besteht. Gegenüber dem Zahlungsanspruch stehen dem Besteller Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit der Gegenanspruch des Bestellers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Im Falle eines Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz zu fordern.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten, Vorauszahlung oder Nachnahme-Zahlung zu verlangen oder von der Erfüllung des Kaufvertrages zurückzutreten.
Bei Zahlungseinstellung, Nachsuchen eines Vergleichs oder Moratoriums werden sämtliche Forderungen sofort fällig.
Vereinbarte Lieferfristen gelten stets als annähernde Lieferfristen. Höhere Gewalt und Störungen im eigenen Betrieb oder Störungen oder Verzögerungen im Betrieb eines Zulieferers führen zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen. In
derartigen Fällen sind Schadenersatzforderungen wegen nicht rechtzeitiger Lieferung ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, soweit die angegebene Lieferfrist um mehr als 30 Tage überschritten ist.
Die Ware bleibt bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dem Besteller ist jedoch die weitere Veräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet mit der Maßgabe, dass seine aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen als an uns abgetreten gelten.
Der Versand erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk Düsseldorf.
Im Falle von Missverständnissen und Streitigkeiten gelten die Begriffe und Definitionen der INCOTERMS 2010.
Bei Lieferung von Sonderausführungen ist die Einhaltung einer genauen Stückzahl nicht möglich. Abweichungen bis zu 10% dürfen nicht beanstandet werden. Sie stellen keinen Mangel dar.
Sonderausführungen sind alle Gegenstände, die nicht als Standardartikel auf unserer Internetseite aufgeführt sind oder in irgendeiner Weise von den Ausführungen abweichen, die wir unter den auf unserer Internetseite genannten Bezeichnungen liefern.
Der Besteller hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Die gleiche Frist gilt für
verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung.
Wir haften dafür, dass die Ware die in der Auftragsbestätigung angegebene Beschaffenheit aufweist. Eine Haftung der Tauglichkeit unserer Produkte für spezielle Anwendungszwecke des Bestellers setzt voraus, dass wir die Tauglichkeit
ausdrücklich schriftlich garantiert haben.
Im Übrigen verpflichten uns begründete und ordnungsgemäß gerügte Mängel, die fehlerhafte Ware innerhalb einer angemessenen Lieferzeit entweder, nach unserer Wahl, zu reparieren oder sie gegen eine fehlerfreie auszutauschen.
Ein Recht, den Preis zu mindern, sowie Schadenersatz zu verlangen, hat der Besteller nur dann, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Ein Recht zum Rücktritt und Anspruch auf Schadenersatz statt der ganzen Leistung besteht jedoch
nur, wenn der Mangel nicht unerheblich ist.
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für die Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit wir haften, ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres seit Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, soweit die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder für die Beschaffenheit der Sache eine Garantie übernommen wurde.
Erfüllungsort für alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz unserer Gesellschaft. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft. Wir behalten uns jedoch vor, den Besteller auch an seinem Sitz zu verklagen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG).